Kölner Verwaltungsgericht schützt Transideologie vor Kritik

Das Verwaltungsgericht Köln hat kürzlich ein Urteil gefällt, das Klagen von Aktivistinnen gegen die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz abgewiesen hat. Die Klägerinnen hatten eine Broschüre als jugendgefährdend angesehen, die Kritik an Transideologie enthält.

Stefanie Bode und Rona Duwe hatten unabhängig voneinander geklagt, weil ihre Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz als jugendgefährdend eingestuft und indiziert worden war. Die Broschüre basiert auf einem Werk einer US-Autorin und soll Eltern helfen, ihre Kinder vor Indoktrination zu schützen.

Das Verwaltungsgericht Köln sah jedoch in der Kritik an Transideologie keinen jugendgefährdenden Charakter. Es wurde betont, dass die Broschüre keine direkte Warnung für Jugendliche ist und lediglich kritische Stimmen zum Ausdruck bringt. Im Vordergrund stand der Gedanke, dass Kinder in einer wichtigen Phase ihrer Entwicklung vor bestimmten Ideologien geschützt werden sollten.

Stefanie Bode argumentierte, ihre Broschüre gebe Eltern die Möglichkeit, ihren Kindern gegenüber kritischer zu sein und ihnen Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie betonte jedoch, dass diese Broschüre ideologiefrei ist und keine Gefahr für Jugendliche darstellt.

Im Vordergrund stand jedoch das Argument des Gerichts, dass Kritik an Transideologie nicht als jugendgefährdend betrachtet werden kann. Das Gericht verwies darauf, dass die Publikation lediglich eine differenzierende Stimme sein soll und keine tatsächliche Gefahr für Kinder darstellt.

Die Aktivistinnen Stefanie Bode und Rona Duwe reagierten mit Enttäuschung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Sie planen, weiterzukämpfen und beim Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen, um ihre Position zu verteidigen.

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