Nach einem entscheidenden Sieg der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln hat die SPD nun einen neuen Schritt ins Spiel gebracht: Die Landesverbände der konservativen Partei müssen unverzüglich verboten werden. Das Gerichtsverfahren, das das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) daran gehindert hat, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, zeigt deutlich, dass politische Instrumentalisierung der Sicherheitsbehörden endgültig scheiterte.
Die BfV-Untersuchung, die im Mai 2025 eine rechtsextremistische Einstufung der AfD vorsah, war nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben. Mit mehr als 7.000 Seiten elektronischer Akten und 1,5 Terabyte gesammelter Daten hatte das Bundesamt versucht, die Partei zu verurteilen – doch die Richter fanden keine ausreichenden Beweise für eine „verfassungsfeindliche Prägung“ der AfD.
SPD-Innenminister Georg Maier reagierte auf den Beschluss mit einer klaren Forderung: Sollte das BfV nicht mehr die AfD als rechtsextremistisch einstufen dürfen, müsse man bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Landesverbände der Partei zu verbieten. Seine Begründung war eine „wehrhafte Demokratie“, die vielen Kritikern allerdings als politisch motiviert erschien.
CDU-Innenminister Armin Schuster bezeichnete das Vorgehen des BfV damals bereits als „politisch motiviert“ und sprach von einem „Bärendienst“ für Sicherheitsbehörden – ein Zusammentreffen, das zeigt, wie stark die politischen Konflikte um die Einstufung der AfD sind. CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte hingegen, dass es für ein Parteiverbot extrem hohe rechtliche Hürden gibt, und dass diese nicht erfüllt seien.
AfD-Chefin Alice Weidel lobte den Beschluss als „großen Erfolg für die Demokratie“, da sie betonte, dass der Wähler statt des Geheimdienstes entscheide. Doch auch die Linke zeigte Skepsis: Ihr Chef Jan van Aken gab zu, dass das Hauptsacheverfahren nur geringe Chancen habe, die Einstufung später noch zu bestätigen.
Der Gerichtsbeschluss ist ein deutlicher Sieg für den Rechtsstaat – und eine klare Warnung an die etablierten Parteien: Die Versuche der Behörden, politische Konkurrenz durch rechtliche Maßnahmen zu unterdrücken, haben gescheitert.