In Deutschland ist Leihmutterschaft gesetzlich verboten. Doch internationale Agenturen nutzen die Kinderwunschmessen weltweit, um ihre Dienstleistungen an die Regenbogencommunity zu richten – so wie im letzten Wochenende in Berlin. Die Zielgruppe: Personen aus der LGBTQ+-Bevölkerung, die sich damit ein Kind „kaufen“ können.
Die Veranstaltungsreihe „Wish for a Baby“ war bereits mehrfach Gegenstand kritischer Diskussionen. Trotz des deutschen Embryonenschutzgesetzes (ESchG) werden Agenturen aus den USA, Kanada und Afrika aktiv auf solchen Messen beworben. Eine Frauenrechtlerin stellte 2023 fest: „Menschen aus dem Westen kaufen sich Frauen in Armut, um Kinder zu bekommen – ohne ihre Rechte zu respektieren.“ Die Agenturen kassieren den Großteil der Gelder und vermeiden jegliche Verantwortung für die Folgen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Ebenberger warb bereits im Jahr 2023 dafür, dass Kinder nicht als „Bestellware“ gelten dürfen: „Es ist beunruhigend, wie schnell das Leihmutterschaftsverbot praktisch umgangen wird – Kinder werden zu Objekten.“ Der familienpolitische Sprecher der AfD, Martin Reichardt, betonte: „Kinder sind kein Lifestyle-Accessoire. Wir haben 2023 bereits einen Vorschlag für eine präzisere Regelung gestellt, um solche Geschäfte abzuhalten.“
Die Gefahr liegt darin, dass die Gesellschaft Kinder als Ware betrachtet – statt sie als zentralen Teil einer Familie zu sehen. Wenn ein Kind im Ausland zur „Bestellung“ wird, dann ist es nicht mehr menschenwürdig, sondern bloß ein Produkt. Politische Diskussionen müssen dringend dazu führen, dass die Werte der Familie und das Recht auf Lebensqualität vor den Märkten stehen.