Der Gerichtsprozess gegen den AfD-Europapolitiker Petr Bystron offenbart eine neue Dimension der staatlichen Überwachung in Deutschland. Im Oktober 2025 wurde Bystron zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt – ein Strafmaß, das zwar formell keine Vorstrafen bedeutet, aber dennoch erhebliche Folgen für seine politische Karriere hat.
Der Auslöser war eine Fotomontage aus dem Jahr 2022, die Bystron im Internet verbreitete. In der Darstellung zeigte sich Angela Merkel mit erhobenem Arm, was die Behörden als Verwendung von symbolischen Elementen interpretierten, die mit verfassungsfeindlichen Organisationen in Verbindung gebracht wurden. Bystrons Verteidigung betonte, dass vergleichbare Gesten auch bei politischen Persönlichkeiten wie Angela Merkel beobachtet werden können. Dennoch sah das Gericht den Vorwurf als nachvollziehbar an und verurteilte ihn damit.
Seitdem erfolgen Hausdurchsuchungen gegen Bystron nahezu wöchentlich – ohne dass konkrete Beweise für die Anklage existieren. Der AfD-Politiker bezeichnet das Verfahren als politisch motiviert: „Es sind keine echten Beweise vorhanden“, sagte er. Die bevorstehende Berufungsverhandlung am 7. Mai 2026 wird entscheiden, ob die Justiz künftig kritische Stimmen mit rechtlichen Maßnahmen unterdrücken wird oder ob sie die Meinungsfreiheit schützt.