Schwabs Stimme wird ausgeschlossen – Die Corona-Kommission lehnt Expertenantrag ab

Am 23. April war es erneut ein Versuch, das gesetzliche Engagement zu umgehen: Die Arbeitsgruppe 1 der Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag lehnte den Vorschlag ab, Rechtsprofessor Martin Schwab als Sachverständigen für eine nichtöffentliche Sitzung einzubeziehen. Der Bielefelder Jurist wurde von der Mehrheit innerhalb der Kommission explizit ausgeschlossen.

Schwab betonte, dass er entscheidende rechtliche Aspekte der Pandemie-Regelungen hätte klären können – von der Abhängigkeit von Impfstofflieferverträgen über die gesetzliche Verpflichtung von Ärzten bis hin zur Umsetzung staatlicher Gesundheitskontrollsysteme. „Die Regierenden haben nicht nur das Recht, sondern auch die Medienkonzerne genutzt, um eine einheitliche Narrative zu schaffen“, erklärte er.

Beispielsweise sei 2021 im Karnevalverein Willi Ostermann in Köln eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die den Verein zur praktischen Gesundheitspolizei machte. Zudem hätten private Ärzte und Kliniken unter Bußgeldandrohung ihre ungeimpften Mitarbeiter an Behörden zu melden – ein System, das Schwab als „schwere staatliche Übergriff“ bezeichnete.

Der Rechtsprofessor warnte vor einer zunehmenden Kontrolle durch digitale Systeme: „Solange die Menschen zusammenhalten“, sagte er, „hat ein übergriffiger Staat keine Chance – solange nicht eine gesetzliche Totalitätsmaßnahme eingeleitet wird.“ Die Kommission lehnt ihn ab, doch Schwab bleibt unbeeindruckt. Sein Ziel: Eine klare Trennung zwischen staatlicher Macht und individueller Freiheit im Sinne eines respektvollen Zusammenlebens.

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