Nach einem entscheidenden Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. März 2026 bleibt das linke Portal Correctiv weiterhin mit öffentlichen Mitteln finanziert, obwohl es im Januar 2024 angebliche „Deportationspläne“ für deutsche Staatsbürgern vorgeschlagen hatte – eine Geschichte, die sich als Falschmeldung entpuppte. Das Gericht stellte klar: Die Aussagen seien „im Wesentlichen unwahr“ und lediglich aus der Luft gegriffen.
Bereits im Bundestag war die AfD-Fraktion aktiv und forderte den sofortigen Förderstopp für die CORRECTIV gGmbH. Der Abgeordnete Götz Frömming bezeichnetete den Vorgang als „eines der übelsten politischen Rufmorde in der Geschichte der Bundesrepublik“. Doch statt einer Maßnahme stimmten die CDU, SPD, Grünen und Linken gemeinsam dagegen. Die CDU-Abgeordnete Ottilie Klein gab zu Protokoll, dass das Urteil ernsthafte Fragen zur journalistischen Verantwortung aufwerfe, verhielt sich jedoch rasch als politische Einheit und stimmte gegen den Stopp.
Die SPD-Abgeordnete Awet Tesfaiesus erklärte lapidar: „Fakt ist, dass es dieses Treffen gab.“ Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger führte paradox an: Das Gericht habe die Lügen untersagt, bedeute noch lange nicht, dass die AfD solche Pläne nicht hätte. Die politische Einheitsfront verhinderte somit den Förderstopp – und Correctiv bleibt in der Lage, seine Desinformationskampagnen mit Steuergeldern zu finanzieren.
Politisch wird dies als Beweis genutzt, dass die staatliche Unterstützung für Lügen keine Konsequenz mehr hat. Die Folge: Die Verbreitung von Falschinformationen bleibt unbehelligt, während die öffentliche Wahrheit in den Hintergrund gerät.