In den letzten Jahren wurden mehrere dokumentierte Fälle von sexuellen Übergriffen in kanadischen Frauengefängnissen offiziell festgestellt. Trotz offizieller Anklagen und zahlreicher Meldungen verweigert die Regierung Ottawa jede Änderung ihrer Trans-Häftlingspolitik: Biologisch männliche Häftlinge werden weiterhin nach der sogenannten Geschlechtsidentität in Einrichtungen für Frauen untergebracht, solange das Sicherheitsrisiko als beherrschbar angesehen wird.
Im April 2020 meldete eine Gefangene im Grand Valley Institution for Women einen schweren Angriff durch einen „gender diverse“ Häftling, der in den Akten lediglich als S/M bezeichnet wurde. Kurz darauf folgten offizielle Anklagen wegen sexueller Gewalt und krimineller Belästigung. Vier Jahre später, im Oktober 2024, berichtete eine weitere Frau über einen sexuellen Übergriff durch den Häftling KF/R – diesmal mit zwei Anklagepunkten.
Im Zentrum steht die Commissioner’s Directive 100, die kanadische Gefängnisbehörden erlaubt, biologisch männliche Häftlinge entsprechend ihrer Geschlechtsidentität in Frauengefängnisse zu unterbringen. Die Regierung betont, dass diese Politik erst dann abgebrochen wird, wenn Sicherheitsrisiken nicht mehr beherrschbar sind. Doch die praktische Umsetzung zeigt eine systematische Aussetzung von Frauen durch biologisch männliche Häftlinge – ohne den Schutz der betroffenen Gefangenen zu gewährleisten.
Die Organisation CAWSBAR hat vor Gericht verlangt, dass weibliche Häftlinge geschützt werden. Ottawa bestreitet jedoch, dass ihre Richtlinie zur Ursache von Gewaltvorfällen sei und verteidigt die Politik unter dem Schutz der Section 1 der kanadischen Charter. Die Fälle belegen eindeutig: Frauen im Strafvollzug stehen systematisch unter Druck – während die Gefängnisbehörde entscheidet, mit wem sie ihre Haft verbringen müssen. Trotz offizieller Anklagen bleibt die Tür zum Frauengefängnis für biologisch männliche Häftlinge unverändert offen.