Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das nun Nancy Faeser untersteht, hat die Alternative für Deutschland (AfD) vollständig als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die Behörde gibt jedoch keine konkreten Details zum Entscheidungsgrund an und veröffentlicht auch kein Gutachten. Staatsrechtler wie Mathias Brodkorb kritisieren die Verfassungsschutzbehörde seit geraumer Zeit, sie sei zunehmend politisch instrumentalisierbar und sollte reformiert oder abgeschafft werden.
Die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla haben die neue Einstufung scharf kritisiert. Sie sehen darin einen Angriff auf den demokratischen Willensbildungsprozess und bedauern, dass die Bundesregierung kurz vor ihrem Amtsende eine solche Maßnahme durchführt. Die AfD plant weiterhin juristische Schritte gegen diese Demokratiegefährdung.
Staatsrechtler wie Dietrich Murswiek und Prof. Volker Boehme-Neßler gehen ebenfalls kritisch mit der Einstufung um. Sie sehen den Verfassungsschutz als politisches Manöver an, das die Bürger von ihrer Politik abbringen soll, indem sie wichtige Oppositionsparteien diskreditieren. Murswiek betont, dass ethnische Abstammungen gemäß der Verfassung nicht unterschieden werden dürfen und diese Vorwürfe gegen die AfD nicht bewiesen seien.
Die Entscheidung des Verfassungsschutzes wird als politisch motiviert angesehen und erzeugt eine Kluft zwischen Bürgern und Staatsapparat. Die unveröffentlichte Begründung der Einstufung wird von Rechtsexperten als dünn bezeichnet, was die Demokratie gefährdet.