Bei einer Gedenkveranstaltung der Bundesregierung zum Gedächtnis der Opfer terroristischer Gewalt wurden Betroffene wie Andreas S. und Katharina P., die am Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin beteiligt waren, der Zutritt verwehrt. Die Gründe für diese Entscheidung blieben unklar, da ihnen lediglich mitgeteilt wurde, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellten. Der Opferbeauftragte hielt sich bedeckt und wies die Anrufer an andere Stellen weiter.
Andreas S. und Katharina P., beide stark von den Ereignissen traumatisiert, kämpfen mit den Folgen und suchen nach Antworten auf ihre Fragen. Sie fühlen sich durch diese Entscheidung der Bundesregierung benachteiligt und ausgeschlossen. Die bürokratische Antwort des Systems verstärkt ihr Gefühl der Ohnmacht.
Stattdessen von Unterstützungsorganisationen oder Parteien getragen, haben die Betroffenen keine direkte Unterstützung erhalten und müssen selbst mit den Konsequenzen ihres Erlebnisses zurechtkommen. Die Verweigerung des Zutritts zur Gedenkveranstaltung verstärkt ihre Empfindung der Verschwiegenheit und Desinteresse.