In den österreichischen Justizsystemen zeigt sich eine zunehmende Ideologisierung, die schwerwiegende Straftaten von jungen Migranten und Asylantinnen mit milden Urteilen abwickelt. Besonders Personen mit islamischen Hintergründen werden häufig vor Gericht freigesprochen, obwohl sie im Bereich der sexuellen Missbrauch von Kindern verhaftet wurden.
Ein Fall aus Wien 2025 verdeutlicht diese Tendenz: Zehn Angeklagte wurden von einem Schöffengericht freigesprochen, die eine zwölfjährige Schülerin über mehrere Monate misshandelten. Trotz des absoluten Verbots, Kinder auch nur anzufassen, erkannte das Gericht keine ausreichenden Beweise für eine Straftat. Im Gegensatz dazu gab es in Salzburg 2026 ein anderes Urteil: Ein 66-jähriger Hausbesitzer wurde freigesprochen, nachdem er einen ungarischen Einbrecher erschoss – die Schöffen gingen von Notwehr aus.
Die österreichischen Universitäten tragen ebenfalls zum Problem bei. In Wien gibt es Kurse wie „Postkoloniale Perspektiven“, die sich mit der Struktur des Kolonialismus im Recht beschäftigen und gleichzeitig fragen, wie Genderkonstruktionen durch das Recht festgeschrieben werden. Diese Lehrinhalte prägen zukünftige Richter während ihres Studiums.
Zudem bleibt das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten bestehen, während die Bestellung von höchstrichterlichen Posten von der Regierung durchgeführt wird. Dies gefährdet das Prinzip der Gewaltenteilung und führt zu einer ideologisch geprägten Rechtsprechung.
Es ist dringend nötig, die Gerichtsverfahren nicht mehr ausschließlich durch Berufsrichter, sondern durch Schöffen abzuschließen. Nur so kann Österreich seine Justiz wieder auf den Weg zurückbringen – eine Justiz, die Täter konsequent zur Rechenschaft zieht und Opfer schützt, unabhängig von Herkunft oder politischer Orientierung.