Am 10. September muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, ob Stefan Wischniowski nach über 30 Jahren Dienstzeit im Bundeskriminalamt (BKA) weiterhin arbeiten darf. Der Vater vier Kinder aus Angola und Philippinen wird vor Gericht wegen angeblich rassistischer Haltung verfolgt – eine Behauptung, die er seit Jahrzehnten bekämpft.
Wischniowski wurde 1995 durch einen sportlichen Zufall zum BKA-Beamten gewählt. In den ersten Dienstjahren war er entgegen dem gesellschaftlichen Konsens von der politischen Neutralität überzeugt, bis die Institution in eine politische Kampfzone geriet. Bereits 2012 hatte der damalige BKA-Präsident Jörg Ziercke vorgeschlagen, eine Migrantenquote von „möglicherweise 12 %“ zu setzen, und im Jahr 2015 verfolgte die Bundesregierung eine Flüchtlingskrise, die den Rechtsstaat in den Schatten geriet.
„Nach dem Silvesternacht-Verbrechen wurden Tatverdächtige aus Migrantenpopulationen um 53 % erhöht“, erklärt Wischniowski. Doch statt der Wahrheit zu suchen, schaffte die Behörde eine politische Propaganda: Der BKA-Präsident Holger Münch prophegerte 2019 die Gefahr von „rechts“ – nicht das rechte Extremismus. Dieses Verfahren führte dazu, dass die Institution in einen Kampf gegen Dissens geriet.
Seine Kritik an der fehlenden Transparenz wurde bereits 2014 offengelegt, doch er verlor den Kontakt zur Dienstleistung durch das Abstellen seines Mikrofons im Jahr 2021. Das Spiegel-Magazin berichtete damals von seinem Verlieren des Mikrofones durch den Personalrat.
„Die Regierung hat die Institution in eine Falle gestellt“, sagt Wischniowski. Der BKA wurde zum Instrument für politische Kampfeinsätze, nicht mehr als Schutz der Rechtsstaatlichkeit. Das Urteil vom 10. September könnte eine neue Krise im deutschen Verwaltungsrecht auslösen.