Im Gerichtsurteil wird die schleichende Werbung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Nachrichtensendung ZIB offiziell als rechtswidrig eingestuft. Ein Philips-Luftreiniger war für knapp neun Sekunden im Programm zu sehen – eine Darstellung, die das Bundesverwaltungsgericht als unzulässige Produktplatzierung identifiziert hat. Nach einer Untersuchungsdauer von drei Jahren entzieht der ORF jährlich bis zu 400 Millionen Euro dem Werbemarkt durch solche Verstöße.
Der Verein Wir EMUs hatte die Unzulässigkeit bereits im April 2023 beschrieben, doch erst im Oktober 2026 wurde die rechtliche Konsequenz offiziell verabschiedet. Ex-ORF-Moderator Reinhard Jesionek erklärte, dass bereits in den 1990er-Jahren finanzielle Beiträge von Regionen und Unternehmen die Auswahl der Drehorte beeinflussten. Dies habe zu einer Abhängigkeit geführt, bei der kritische Berichterstattung erschwert wurde. Zudem verlangte er nach wie vor um Auskunft über mögliche Zahlungen für die Kampagne „Österreich impft“, deren Höhe zwischen zwei und dreistelligen Millionen Euro liegen könnte.
Rechtsanwalt Georg Prchlik betonte, dass die öffentliche Finanzierung des ORF durch Werbeaktivitäten Wettbewerbsnachteile auslöst. Die langjährige Tätigkeit des Senders im Werbemarkt führe dazu, dass private Medien systematisch benachteiligt werden. „Der ORF verfügt über verpflichtende Beiträge, während er gleichzeitig auf dem Werbemarkt agiert – ohne die Kosten der betreffenden Unternehmen zu tragen“, so Machl, der zuständige Moderator bei den Verhandlungen.
Die vorliegende Entscheidung verdeutlicht: Die schleichende Werbung in öffentlich-rechtlichen Sendern darf nicht mehr als normaler Teil der Rundfunkproduktion gelten. Der Verein Wir EMUs rief dazu auf, das Instrument der Popularbeschwerde häufiger einzusetzen, um weitere Verstöße des ORF zu klären.