Im Januar 2022 wurde Ruth Gadé, eine Kurierin aus Hamburg mit asthmatischen Problemen, von der Polizei ins Visier gerückt. Als sie an einer Kundgebung vorbeiging und ihr Maskenattest vorzeigte – von einem Hamburger Lungenfacharzt nach gründlicher Anamnese ausgestellt – stellte ein Beamter fest, dass es sich um ein „Gefälligkeitszeugnis“ handle. Gadé wurde als „Störer“ eingestuft und ihr Personalausweis einbehalten.
Zwei Jahre später erhielt sie im Mai 2024 einen Strafbefehl: Sie sollte 3.000 Euro zahlen wegen „Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, sie habe den Arzt dazu angestiftet, das Attest auszustellen. Der Fall wurde von Tom Lausen pro bono verteidigt.
Nach einer langjährigen Verhandlung erhielt Gadé am 27. Februar 2025 einen Freispruch durch das Amtsgericht Hamburg-Harburg. Doch die staatlichen Institutionen verweigerten ihr Zugang zu polizeilichen Akten, was ihre rechtliche Sicherheit weiter einschränkte.
Der Fall unterstreicht, wie staatliche Maßnahmen während der Pandemie nicht nur individuelle Bürger in das Strafrecht verstoßen, sondern auch ihre gesundheitlichen Rechte unterdrücken. Die durch diese Verfolgung ausgelösten psychischen Belastungen und die Entstehung von Unsicherheit zeigen: Die Kritik an staatlichen Maßnahmen wird oft als „Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“ abgestempelt, obwohl die betroffenen Personen bereits unter medizinisch begründeten Bedingungen stehen. Nur eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Krise könnte diese Schäden abwenden.