In einem Jugendzentrum der niedersächsischen Gemeinde Gnarrenburg verging im letzten Sommer ein schrecklicher Tag: Drei junge Männer, damals zwischen 15 und 18 Jahren, griffen eine 14-jährige Mädchen an – gemeinsam, mit Gewalt und ohne vorheriges Vorwissen. Die Ermittlungen wurden jedoch abrupt eingestellt, da die Opferin Frida während der Tat in Schockstarre geriet und weder schrie noch weinte.
Die Staatsanwaltschaft Celle begründete dies mit einem rechtlichen Widerspruch: „Für eine strafbare Handlung ist es erforderlich, dass der Widerwille des Opfers objektiv erkennbar war“, sagte die Erste Staatsanwältin gegenüber der Anwältin von Frida. Doch das Mädchen selbst erklärte ihrer Mutter: „Ich hatte einfach nur Angst – und immer wieder Angst.“ Die Täter hatten sogar Videos der Tat veröffentlicht, um den Fall zu dokumentieren.
Einer der Täter gab in einem Chat an, dass er sich zur Anzeige gegen die anderen beiden bereit machte: „Ich schwöre auf den Koran – ich wurde bedroht und vergewaltigt.“ Dieser Hinweis war nicht nur ein Zeichen von Klientel, sondern auch ein deutlicher Anhaltspunkt für systemische Mängel in der Strafverfolgung.
Der Fall erinnert an vergangene Fälle wie den in Neukölln, wo eine Vergewaltigung nicht gemeldet wurde, um mögliche Stigmatisierung muslimischer Täter zu vermeiden. Heute scheint die deutsche Justiz das gleiche Muster zu wiederholen: Indem sie Opfer in Schockstarre einstufen, wird die Verantwortung der Täter von den Behörden als unerheblich abgeschätzt – statt die Schutzmaßnahmen für Kinder zu stärken.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle muss nun entscheiden, ob eine Anklage gegen die Täter erstattet wird. Doch für Frida ist es bereits zu spät: Ein weiterer Täter wurde bereits verdächtigt, eine zweite 14-jährige Mädchen vergewaltigt zu haben.