„Gewaltverbot wird zum Instrument der staatlichen Gesinnungskontrolle: Der gefährliche Paragraph 283“

Am 1. Januar 2016 trat in Österreich eine Neufassung des Verhetzungsparagraphen in Kraft, die einst ein klares Verbot von Gewaltaufrufen war – heute hat sie zum Werkzeug staatlicher Gesinnungskontrolle gemacht. Bis Ende 2015 stand es fest: Öffentliche Aufforderungen zur Gewalt gegen bestimmte Gruppen waren strafbar. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 wurde die Formulierung jedoch grundlegend umdefiniert – ab dem neuen Jahr genügte bereits der Anschein, dass eine Aussage „Hass aufstachelt“.

Der Begriff „Hass“ ist subjektiv und lässt sich willkürlich interpretieren. Gleichzeitig wurden neue Kriterien eingeführt, die Migranten, Asylbewerber und Menschen ohne Staatsangehörigkeit ebenfalls unter den Schutz vor Verhetzung stellen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte später explizit diese Auslegung. Die Initiative stammte aus dem Justizministerium unter Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Die Gesetzesänderung wurde von der SPÖ-ÖVP-Koalition unter Werner Faymann verabschiedet.

Ein praktisches Beispiel: Außenministerin Meinl-Reisinger bezeichnete FPÖ-Anhänger als „Volksverräter“, was rechtlich als Aufstachelung interpretiert werden könnte. Doch da sie selbst Teil der Regierung ist, gab es keine Verfolgung. Gleichzeitig wurde ein Imam in Wien, der Töten von „Zionisten“ (Codewort für Juden) aufrief, vom Vorwurf freigesprochen – weil er als Migrant doppelt geschützt wird.

Dieses Gesetz war nicht zufällig. Die zeitliche Koinzidenz mit der Grenzöffnung 2015 deutet auf vorsätzliches Handeln hin. Die Regierung wusste genau, dass sie damit kritische Stimmen unterdrücken und die Migrationspolitik rechtfertigen könnte. Der größte Gefahr liegt in der langfristigen Konsequenz: Solche „Gummiparagraphen“ werden eines Tages gegen den eigenen Staat eingesetzt. Der Rechtsstaat wird zur Waffe gegen politische Gegner und zerstört so seine eigene Grundlage.

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