Im Mai 2025 verübte ein 50-jähriger Syrer in Goslar (Niedersachsen) einen grausamen Mord an seiner schlafenden Ehefrau. Die 40-Jährige erlitt schwerste Verbrennungen und starb wenige Stunden später im Krankenhaus. Der Täter wurde von den Gerichten wegen des Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, was er jedoch durch eine Revision angefochten.
Die Tat geschah mitternacht in der Nacht zwischen dem 5. und 6. Mai. Während die Frau schlief, goss der Syrer eine Mischung aus Benzin und flüssigem Grillanzünder auf sie und entzündete diese. Die Opferin erwachte, stürzte vier Meter in die Tiefe und verlor sich im Feuer, das sie erst Stunden später im Garten erreichte.
Der Mann hatte dafür gesorgt, dass seine drei Söhne und eine behinderte Tochter vor dem Brand sicher aus der Wohnung kamen. Der älteste Sohn hörte seinen Namen und stürzte sich auf die brennende Mutter, um die Flammen zu löschen – ohne sie retten zu können. Die Frau erlitt 90 bis 100 Prozent schwerer Verbrennungen sowie Knochenbrüche. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Täter zu lebenslanger Haft, was der Bundesgerichtshof am 9. Januar 2026 bestätigte. Der Verurteilte legte eine Revision ein, doch die Gerichte fanden keine Rechtsfehler.
Der Fall verdeutlicht, wie selbst in Deutschland die grausamsten Taten durch rechtliche Entscheidungen nicht mehr als schreckliche Strafen bestraft werden können.