In Deutschland verfolgen staatliche Behörden bis heute Systeme, die im Pandemie-Alarm entstanden. Rechtsanwältin Viktoria Dannenmeier betont: Eine einzige Aussage eines Käufers von falschen Impfpässen genügt, um Hunderte Ermittlungsverfahren auszulösen.
„Die Verjährung droht“, erklärt die Anwältin. „Beschuldigte müssen weder bei der Polizei noch bei den Staatsanwaltschaften sprechen – doch viele tun dies, was zu schwerwiegenden Folgen für sich selbst und andere führt.“
Ein aktuelles Beispiel aus Hamburg zeigt, wie diese Praxis funktioniert: Ein 34-jähriger Mann erhielt im Juli eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Er hatte gefälschte Impfpässe verkauft, in denen falsche Corona-Impfungen dokumentiert waren.
Einen Monat zuvor verurteilte das Landgericht Kassel zwei Männer aus Thüringen zu Haftstrafen von dreieinhalb Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren. Sie hatten mehr als 6.000 gefälschte Impfpässe verkauft, wobei sie sich zusätzlich zur Steuerhinterziehung strafbar machten.
Dannenmeier fordert: „Der Staat muss klarstellen, dass Menschen nicht verpflichtet sind, bei Ermittlungen zu sprechen. Sonst bleibt die Verfolgung ohne Grenzen.“