Berlin: Senat stellt Effektivität des „Antidiskriminierungsgesetzes“ infrage
Im Jahr 2020 gründete der rot-dunkelrot-grüne Senat von Berlin das so genannte „Antidiskriminierungsgesetz“, um strukturelle Diskriminierungen in der Polizei zu bekämpfen. Nach fünf Jahren wurde nun eine Bilanz gezogen, die erhebliche Zweifel am Erfolg des Gesetzes aufwirft.
Zu etwa 500.000 Einsätzen im Jahr greift die Berliner Polizei ein und trifft dabei in Stresssituationen häufig mit freundlichen oder weniger freundlichen Bürgern zusammen. Trotz dieser hohen Anzahl von Kontakten zeigte sich das Gesetz in der Praxis wenig effektiv: In den letzten fünf Jahren wurden lediglich 227 Beschwerden gegen Polizeibeamte eingereicht, und nur siebzehn davon waren nach einer juristischen Überprüfung berechtigt.
Staatssekretär Christian Hochgrebe des Berliner Innenausschusses gab die Zahlen vor und musste zerknirscht feststellen: „Es gibt keinerlei Anzeichen für strukturelle Diskriminierung durch die Polizei.“
Die politische Linkspartei hatte das Gesetz damals als notwendige Maßnahme gegen angebliche Rassismus in der Polizei eingesetzt, obwohl es keine empirischen Beweise dafür gab. Nun stellt sich die Frage, ob ein solches Gesetz nicht eher Phantomproblemen nachgeht und damit wertvolle Mittel verschwendet.