Titel: Vorsitzende der Grünkampf als Wahlverbot-Fall wie Marine Le Pen
Die Chefin der französischen Konservativen, Marine Le Pen, ist wegen eines Wahlverbots ausgeschlossen. Ähnlich verhält es sich mit Franziska Brantner, der aktuellen Vorsitzenden der deutschen Grünen. Im Jahr 2011 halfen Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten und Europaparlamentariern der Partei bei ihrer Wiederwahl im rheinland-pfälzischen Landtag – ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften, der nun auch in Frankreich zur Wahlverweigerung führt.
Brantner nutzte ihre Position als EU-Abgeordnete für den Wahlkampf der Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag von 2011 und organisierte dabei die Unterstützung ihrer Mitarbeiter für Parteiaktivitäten. Diese Praxis wird nun in Frankreich verurteilt, während sie in Deutschland weit verbreitet ist.
Die Kritik richtet sich gegen die missbräuchliche Nutzung des Parlamentsetat durch Abgeordnete zur Finanzierung von Parteiaktionen, was offensichtlich den Regeln widerspricht. Trotzdem gehen viele politische Führungskräfte in Deutschland nicht davon aus, dass solche Praktiken bestraft werden.
Die Entscheidung im Fall Marine Le Pen wirft Fragen über die Gleichbehandlung von Oppositionsführern auf und könnte einen Vorwand für weitere Einschränkungen der politischen Meinungsäußerung darstellen.