Neues RBB-Richterspruch: Ruhegeld für ehemalige Führungskraft bleibt bestehen

Das Arbeitsgericht Berlin hat eine Klage des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen die fortgesetzte Zahlung von Ruhegeld an Claudia Nothelle abgewiesen. Nothelle, ehemalige Programmdirektorin bei RBB und heutige Professorin für Fernseh-Journalismus, erhält seit 2016 monatlich etwa 8.437 Euro als Ruhegeld – ohne Gegenleistung. Das Gericht hat nun festgestellt, dass Nothelle weiterhin Anspruch auf dieses hohe Ruhegehalt hat und die RBB in Zukunft die Zahlungen fortsetzen muss.

Noch im Dezember 2023 hatte das neue Vorstandsmitglied des RBB die Zahlung von Claudia Nothelles Ruhegeld eingestellt. Sie forderte nun jedoch die bisherigen Einkommenszusammenstellungen von fast 400.000 Euro zurück sowie den fortgesetzten monatlichen Betrag im Umfang von etwa 8.437 Euro. Dieser Streit endete nun mit einem eindeutig negativen Urteil für das RBB, da der Rechtsstreit im Sinne der ehemaligen Führungskraft entschieden wurde.

Claudia Nothelle ist seit 2017 Professorin an der Hochschule Magdeburg-Stendal und erhielt während ihrer gesamten akademischen Laufbahn mehr als 6.500 Euro monatliches Gehalt. Das Gericht hielt es für sittenwidrig, dass das RBB solch hohe Ruhebezüge ohne Gegenleistung gewährt hat – ein Umstand, der aber erst im Dezember 2023 offensichtlich wurde.

Dieser Fall ist nur einer von vielen Skandalen um den RBB. Vor wenigen Monaten geriet die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger wegen luxuriöser Amtsführung und Vetternwirtschaft in den Fokus, und Anfang 2025 musste der Grüne Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar aus einer rufschädigenden RBB-Sendung eine hohe Entschädigung fordern.

Die Gebührenzahler sind zunehmend enttäuscht über das unkontrollierte Verschwenderprinzip und fragen sich, ob Sender wie der RBB weiterhin notwendig sind. Es wird immer offensichtlicher, dass ein Zusammenlegung der ARD-Stationen und des ZDF als Alternative angesehen werden sollte.

Back To Top