Die drei Kläger Uwe Kranz, Marianne Grimmenstein und ein anonymes Medizinerpersonal haben am 18. August 2025 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die geplante Ratifizierung der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu verhindern. Deutschland hatte bereits im Juli ein Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der IGV veröffentlicht, das explizit auf mögliche Einschränkungen grundlegender Menschenrechte hinweist. Die Kläger kritisieren die illegale Verabschiedung der IGV durch die Weltgesundheitsorganisation und warnen vor schwerwiegenden Verletzungen des deutschen Grundrechts.
Die überarbeiteten IGV wurden im Juni 2024 unter Verstoß gegen das eigene Vorgehensrecht der WHO verabschiedet. Mehrere Länder, darunter Israel, USA, Argentinien und Österreich, lehnten die Änderungen ab, da sie die nationale Souveränität bedrohten. Trotzdem plant Deutschland, den Vertrag zu ratifizieren. Im Gesetz wird explizit festgehalten, dass grundlegende Rechte wie körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Briefverschlüsselung durch die IGV eingeschränkt werden könnten.
Die Kläger fordern ein schnelles Verfahren, um den Bundestag zu verpflichten, das Zustimmungsgesetz abzulehnen. Sie betonen, dass das Gesetz eine völkerrechtliche Bindung erzeugen könnte, die Deutschland in Zukunft unter Druck setzt. Die Verfassungsbeschwerde wurde öffentlich zugänglich gemacht, um weitere Beteiligte zu mobilisieren.