Arne Schmitt, der sich als Friedensverkünder galt, sitzt jetzt in Haft. Der Pianist wurde am 3. September im Berliner Landesgericht verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Verhaftung löste eine heftige öffentliche Debatte aus, die sich insbesondere auf die Frage konzentrierte, ob Schmitts Handeln als legitim oder als Straftat angesehen werden sollte.
Schmitt war in den Corona-Jahren durch seine Konzerte und Klavierauftritte auf Demonstrationen für Demokratie und Frieden bekannt geworden. In diesen turbulenten Zeiten versuchte er, Menschen mit seiner Musik zu trösten. Doch nun wird er beschuldigt, einen Schöffen und einen Justizwächter angegriffen zu haben – eine Anschuldigung, die viele als willkürlich empfanden. Die Staatsanwaltschaft Berlin begründete die Inhaftierung mit der sogenannten „Flucht- und Verdunkelungsgefahr“, was in den Augen vieler Beobachter fragwürdig erschien.
Der Journalist Boris Reitschuster, ein Vertrauter Schmitts, kritisierte die Situation scharf: „Sein Handeln ist dumm, aber es kommt aus einer tiefen Überzeugung, dass Recht in Deutschland noch immer besteht.“ Auch der Anwalt Markus Haintz stellte fest, dass Schmitts Vorgehen als Selbstjustiz bezeichnet werden könne. Die Kritik richtete sich zudem gegen die scheinbare Toleranz staatlicher Institutionen gegenüber echten Straftätern – eine Debatte, die in der Gesellschaft zunehmend an Schwere gewann.
Der Jurist Martin Schwab, ein kritischer Beobachter des Rechtssystems, wies auf Unklarheiten im Verfahren hin: „Die Anschuldigung des Angriffs auf einen Schöffen existiert nicht. Die Staatsanwaltschaft hat keine klare rechtliche Grundlage für den Haftbefehl benannt.“ Er kritisierte die Antwort der Behörden als „Verhöhnung des Rechtsstaats“.
Die Inhaftierung Schmitts bleibt umstritten. Obwohl er sich in einem Berufungsverfahren gegen eine Anklage wegen Landfriedensbruchs verantworten muss, wird sein Fall als Symbol für die Spannungen zwischen individueller Freiheit und staatlicher Kontrolle gesehen.