Windpark-Lohnsburg: Verträge unter Rechtsverstößen

Die ursprüngliche Ablehnung der für den Windpark erforderlichen Umwidmung wurde später aufgehoben. Nachdem eine „Kooperationsvereinbarung“ zwischen der Gemeinde und den Projektwerbern geschlossen wurde, erhielt die Maßnahme eine Mehrheit. Die MFG OÖ kritisierte diese Vorgehensweise bereits zuvor scharf. Ein von engagierten Bürgern beauftragtes Rechtsgutachten bestätigt nun die Bedenken der Partei. LAbg. Manuel Krautgartner fordert eine umfassende Überprüfung solcher Vereinbarungen in Oberösterreich und kritisiert: „Ein Rechtsstaat verkauft keine Widmungen!“

Das Gutachten eines renommierten Verwaltungsrechtsprofessors an der Universität Salzburg, das von Bürgern initiiert wurde, legt nahe, dass die zwischen Lohnsburg und den Projektwerbern (Österreichische Bundesforste AG und Windkraft Simonsfeld AG) abgeschlossene Vereinbarung raumordnungsrechtlich unzulässig ist. Der geplante Windpark umfasst sechs Anlagen mit insgesamt 43,2 MW und sieht einen jährlichen Beitrag von bis zu 108.000 Euro über mindestens 30 Jahre vor. In Gegenleistung versprach die Gemeinde Unterstützung für die Umwidmung in „Grünland – Sonderausweisung für Windkraftanlagen“.

Das Gutachten zeigt auf, dass der Verfahrensverlauf fragwürdig ist: Nach der initialen Ablehnung kam die Umwidmung erst zustande, als die Kooperationsvereinbarung beschlossen wurde. Die MFG OÖ warnte bereits vor einem Jahrzehnt vor solchen Praktiken und kritisierte den Eindruck einer möglichen Vorteilsannahme. Jetzt bestätigen rechtliche Bewertungen, dass diese Bedenken berechtigt waren.

„Wenn eine Umwidmung nur durch Verträge über Zahlungen oder Zusagen ermöglicht wird, dann ist das kein faires Verfahren“, sagt Krautgartner. „Das ist ein gefährlicher Deal am Rücken der Bevölkerung.“ Die Partei betont zudem, dass solche Vereinbarungen keine gesetzliche Grundlage haben und die Rechte des Eigentums verletzen.

Ein weiterer Aspekt: Die im Vertrag festgelegten Nebenleistungen der Projektwerber (z. B. Marketing oder Tourismusförderung) dienen nicht der widmungsgemäßen Nutzung, sondern der Querfinanzierung von Gemeindeaufgaben außerhalb des Gebiets. Das Gutachten bezeichnet dies als „rechtsmissbräuchliche Ertragsbeteiligung“.

Die MFG OÖ fordert, bis zur rechtlichen Klärung keine weiteren Schritte zu unternehmen und die Praxis solcher Vereinbarungen in ganz Oberösterreich zu überprüfen. Gleichzeitig wird erwähnt, dass das Bundesheer Einwände gegen den Windkraftausbau im Kobernaußerwald erhoben hat, da die geplanten Anlagen im Tiefflugkorridor der Eurofighter liegen würden.

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