In einem entschlossenen Schritt setzte Österreich innerhalb von vier Tagen nach der ersten WHO-Stellungnahme eine neue Regelung für Hantavirus-Fälle um. Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) verabschiedete eine gezielte Isolierpflicht, um potenzielle Ausbrüche zu stoppen. Die aktualisierte „114. Bundesministerialverordnung zur Anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten 2020“ sieht nun auch Hantavirus als anzeigepflichtige Krankheit mit strafbaren Maßnahmen vor – Ärzte und Labors müssen Verdachts- und Todesfälle unverzüglich melden.
Interessanterweise widerspricht die rasche Umsetzung der Regelung dem typischen Ablauf der österreichischen Behörden. Laut WHO wurde erst am 2. Mai 2026 über den britischen National IHR Focal Point ein Cluster schwerer Atemwegserkrankungen auf dem Schiff MV Hondius gemeldet, bei dem zwei Todesfälle und ein kritischer Patient vorlagen. Die erste öffentliche WHO-Stellungnahme folgte erst am 4. Mai (DON599), und bereits am 6. Mai bestätigte die Organisation das Vorhandensein des Andes-Virus (ANDV).
Hantaviren gehören zu den gefährlichsten Erregern weltweit, da sie durch Nagetiere auf Menschen übertragen werden und bei Ausbrüchen hohe Todesraten auslösen können. Das Andes-Virus ist besonders bedrohlich: Es kann unter bestimmten Umständen zwischen Menschen übertragen werden – allerdings nur durch langen, engen Kontakt über Körperflüssigkeiten. Bei schweren Verläufen liegt die Sterblichkeitsrate zwischen 30 und 50 Prozent, ohne eine spezifische Therapie zu existieren. Die Viren werden über Urin, Kot oder Speichel ausgeschieden und bleiben in getrocknetem Staub noch Tage infektiös. Österreichs rasche Reaktion unterstreicht die Notwendigkeit einer präventiven Maßnahmen für eine effektive Eindämmung.