Autoritäre Pläne der WHO: Juristen warnen vor verschleierten Kontrollmechanismen

Politik

Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Deutschland mit einem Zustimmungsgesetz umsetzen will, lösen massive Bedenken bei Rechtsexperten aus. Juristen kritisieren eine potenzielle Einschränkung der Meinungsfreiheit, die Autorisierung von staatlicher Zensur und einen autoritären Technokratismus im Gesundheitswesen. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt vor einer „verschleierten Kontrolle“ durch internationale Institutionen, die nationalen Parlamenten den Einfluss entziehen könnten.

Laut Boehme-Neßler könnte das geplante System zur Risikokommunikation in Deutschland zu „überschießenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit“ führen, da staatliche Behörden verpflichtet wären, Fehlinformationen zu unterbinden. Er betont, dass die IGV zwar offiziell keine rechtlichen Zwänge vorsehen, aber in Krisensituationen „politische und psychologische Wirkungen“ erzeugen könnten, die faktisch zur Umsetzung der WHO-Empfehlungen führen würden. Die Rechtslage sei zudem unklar: Die IGV seien „vage formuliert“, was Raum für willkürliche Interpretationen lasse.

Die Juristin Amrei Müller kritisiert den „technokratischen Trend“ im Gesundheitswesen als autoritär und demokratiefremd. Sie verweist auf die „Militarisierung der Gesundheitspolitik“, die sich aus dem Konzept der „Gesundheitsnotstandsverordnung“ entwickelt habe, das bereits in den 1990er-Jahren durch US-Recht etabliert wurde. Die Juristin Beate Sibylle Pfeil hält die Intransparenz der WHO für ein großes Problem: Zwar wird Rechenschaftspflicht betont, doch wichtige Informationen wie Interessenskonflikte oder Spenderverträge blieben oft geheim. Dies verschärfe das „Fremdbeeinflussungspotenzial“ und behindere eine effektive Kontrolle durch die Öffentlichkeit.

Zudem wird der Aufbau des „Global Health Emergency Corps“ (GHEC), eines globalen Notfallkommandos, kritisiert. Dieses System, das mit Künstlicher Intelligenz zur „prädiktiven Analyse von Gesundheitsnotfällen“ arbeiten soll, sei noch nicht konkretisiert und lasse Fragen zur Umsetzung unbeantwortet. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass die Pläne der WHO in einem frühen Entwicklungsstadium seien und keine verbindlichen Verpflichtungen umfassen würden.

Die Warnung der Juristen bleibt jedoch unverändert: Die IGV könnten eine „verschleierte Autorität“ schaffen, die nationalen Entscheidungsspielraum beschränkt und eine dezentrale Kontrolle erschwert.

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