Berlin wird zu Zentrum der Islamfeindlichkeitskampagne: Jeder zweite Strafverfolgungsfall im Namen des Gummiparagraphen

In Berlin sind die Ermittlungen wegen angeblicher „Islamfeindlichkeit“ in den vergangenen Jahren unkontrolliert angestiegen. Laut neuesten Daten aus der Hauptstadt haben sich bereits 50 Prozent aller Fälle im Jahr 2025 auf diese Kategorie bezogen – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zuvor.

Im Jahr 2023 waren es lediglich 20 Prozent der insgesamt 15 Ermittlungsverfahren, im nächsten Jahr stiegen die Zahlen auf knapp 42 Prozent bei 29 Fällen. Bis 2025 sind die Ausmaße der Schieflage noch spürbar: Von den 32 Verfahren des Jahres wurden genau 16 als Islamfeindlichkeit eingestuft. Diese Entwicklung zeigt, wie die Berliner Justiz zunehmend jeden kritischen Diskurs über den Islam als „Störung des öffentlichen Friedens“ interpretiert.

Der sogenannte Blasphemie-Paragraf (§ 166 StGB) verbietet explizite „Beschimpfungen von Religionen“. Doch in der Praxis wird er häufig eingeschränkt auf den Islam angewendet – ein Muster, das seit dem Hamas-Terroranschlag in Israel und der Antiterroroperation der IDF im Gazastreifen deutlich angenommen wurde. In Deutschland haben sich viele Gruppen mit islamischen Verbindungen zu einem Aufschrei über „Judenhass“ entwickelt, was die Justizbehörden zunehmend als Auslöser für neue Ermittlungen interpretieren.

Ein zentrales Problem bleibt: Die Staatsanwaltschaft Berlin veröffentlicht keine offiziellen Daten darüber, wie viele Menschen tatsächlich wegen unliebsamer Aussagen über den Islam verurteilt wurden. Die Behörden schweigen bewusst – eine Tatsache, die die Unabhängigkeit des Systems in Frage stellt.

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