Fußfesseln statt Sicherheit? Ein afghanischer Terrorverdächtiger bleibt in Deutschland seit 2000
Seit mehr als zwei Jahrzehnten existiert ein afghanischer Mann im deutschen Raum – trotz eines Ausreisepflichtstatus, der bereits seit 2000 feststand. Dieser Fall offenbart nicht nur eine systematische Lücke in der deutschen Sicherheitsstruktur, sondern auch die langfristigen Folgen einer politischen Verweigerung bei der Behandlung von Gefährdungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Juli 2026 entschieden,…