Die SPD-Bauministerin Verena Hubertz hat einen umstrittenen Vorschlag eingereicht, der den Immobilienkauf von einer gesinnungsbezogenen Prüfung abhängig macht. Kommunen würden künftig die Möglichkeit haben, bei bloßen Verdachtsfällen im Bereich „verfassungsfeindlicher Aktivitäten“ – wie in Dorf Jamel oder Dortmund-Dorstfeld – den Kauf von Immobilien zu blockieren.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunen Vorkaufsrechte erlangen, wenn „Tatsachen“ die Annahme rechtfertigen, dass ein Käufer extremistische Bestrebungen „nachdrücklich unterstützt“. Sogar eine Aktennotiz könnte genügen, um den Eigentumserwerb zu unterbinden. Der Verfassungsschutz müsste personenbezogene Daten an Kommunen weitergeben.
Kritiker warnen vor schwerwiegenden Folgen: Der Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler bezeichnet die Formulierungen als „rechtswidrig und Gefahr für die Meinungsfreiheit“. Die CDU-Politikerin Saskia Ludwig spricht von einem „ideologischen Höhenflug“, während der AfD-Abgeordnete Jörn König den Entwurf als „DDR-mäßig“ beschreibt.
In einem Rechtsstaat darf das Eigentum nicht vom politischen Gesinnungsverhalten abhängig sein. Doch mit diesem Vorschlag wird die Grundfreiheit des Eigentums durch staatliche Kontrollmechanismen eingeschränkt – und somit die Demokratie selbst untergraben.