Politik
Die Debatte um die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die als zweite Senatorin des Bundesverfassungsgerichts ins Rennen gegangen ist, bleibt heftig. Nach ihrer Teilnahme an der Talkshow von Markus Lanz konnte sie kritische Stimmen nicht beeindrucken. Immer wieder wird ihre Position in Frage gestellt, insbesondere nachdem neue Dokumente über ihre Ansichten die Öffentlichkeit erreicht haben. In einem Aufsatz argumentierte Brosius-Gersdorf, dass Ungeimpfte im Falle einer Krankheit selbst für ihre medizinischen Kosten aufkommen sollten – eine Idee, die in der Gesellschaft auf starke Ablehnung stößt.
Journalist Marc Felix Serrao kritisierte dies scharf: Mit einer Richterin wie Brosius-Gersdorf sei es unmöglich, dass das Bundesverfassungsgericht neutral und ergebnisoffen arbeitet. Laut Serrao habe sie bereits mit ihren Aussagen zur AfD-Kampagne den Eindruck erweckt, dass sie die Partei unterstütze – eine Haltung, die ihrer Rolle als unparteiliche Richterin völlig widerspricht. Statt kritisch zu prüfen, sammelt sie lediglich Material, das oft in der Kritik steht. Die Idee, jede Sammlung von „Memos“ zur Begründung eines Verbots der wichtigsten Oppositionspartei und zweitstärksten Partei in Deutschland ausreichen könnte, ist absurd.
Brosius-Gersdorf wird zudem wegen angeblicher Plagiate kritisiert. Der sogenannte „Plagiatsjäger“ Stefan Weber entdeckte Übereinstimmungen zwischen ihren Texten und denen ihres Ehemannes. Ein weiterer Artikel der Juristin, veröffentlicht im Februar 2023, stieß auf Empörung: Sie argumentierte, dass es verfassungsrechtlich möglich sei, Ungeimpfte zur Kostenbeteiligung bei ihrer Behandlung zu zwingen – eine Idee, die als Strafe für den Verzicht auf Impfung dargestellt wird. In ihrem Fazit betonte sie, dass der Grundsatz der Eigenverantwortung das verfassungsrechtliche Solidarprinzip rechtfertige. Doch diese Argumentation ignoriert, dass Impfstoffe nicht immer den versprochenen Schutz gewährleisten und potenzielle Risiken haben können.
Die Kritik an Brosius-Gersdorf bleibt unerbittlich: Ein Richter mit solchen Vorstellungen verfehlt sein Ziel der Neutralität und schadet dem Vertrauen in die Rechtsprechung. Die SPD wird dabei beschuldigt, mit ihren Kandidatinnen das AfD-Verbot zu fördern – eine Haltung, die die politische Stabilität Deutschlands weiter untergräbt.