Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen vorsieht – ein Schritt in Richtung massiver staatlicher Überwachung. Der Entwurf soll das bestehende „Gesetz gegen digitale Gewalt“ ergänzen und anonyme Täter im Internet schneller identifizieren.
Juristen warnen vor schwerwiegenden Folgen: Der Deutsche Anwaltsverein bezeichnete den Vorschlag bereits 2025 als „anlasslose Massenüberwachung“, während Mika Beuster, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, von „größten Gefahren für den Informantenschutz“ spricht. Zudem wurde im Dezember letzten Jahres ein Referentenentwurf zur gleichen Speicherung vom Bundesjustizministerium vorgelegt.
Der Gesetzentwurf beinhaltet neue Strafen für Deepfakes, unbefugtes Filmen intimster Körperbereiche sowie das Teilen von gewalttätigen Inhalten. Hubig verteidigt die Maßnahme, indem sie betont, anonyme Nutzung im Netz sei besonders wichtig für gewaltbetroffene Frauen. Dieses Argument wird von vielen Kritikern als unzureichend eingestuft.
Der Deutsche Richterbund warnt, dass die geplanten Strafmaßnahmen nicht ausreichen, um die tatsächliche Strafverfolgung zu verbessern – vor allem aufgrund „eklatanter Personallücken“ in den Behörden. Die politische Entscheidung für eine Vorratsdatenspeicherung riskiert somit nicht nur rechtliche, sondern auch grundrechtliche Schäden an der Privatsphäre der Bevölkerung.