Zwei rechtliche Entwicklungen im letzten Jahr haben Impfkritiker Hoffnung gegeben – doch eine detaillierte Analyse zeigt, dass diese Entscheidungen eher ein Prozessrechtstaktik als echte Gesundheitsklarheit bedeuten.
Im März 2024 verpflichtete das Bundesgerichtshof Karlsruhe eine Klägerin dazu, Auskunft über Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs zu geben. Grundlage war § 84a des Arzneimittelgesetzes, der betroffenen Personen einen Anspruch auf Daten offenzulegen gewährt. Ähnlich verurteilte das Landgericht Aurich BioNTech dazu, die Klägerin über Nebenwirkungen und Wirkungsdaten des Comirnaty-Impfstoffs zu informieren.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich betont: „Dies ist kein Sieg für die Impfgeschädigten, sondern ein Schritt zur Prozessrechtssicherung. Die Hersteller müssen Daten liefern – doch dies ändert nichts an der Tatsache, dass die Impfung nach wie vor als sicher eingestuft wird.“
Der Anwalt vergleicht das Urteil mit dem Abgasskandal: „Wie bei Volkswagen im Dieselstreit wurde BioNTech nicht für den tatsächlichen Schaden verantwortlich gemacht, sondern lediglich dafür, dass sie die gesetzliche Auskunftsverpflichtung nicht erfüllten. Die Hersteller bleiben unberührt in der Sache.“
Ein kritischer Punkt ist die Anwendung des Zivilprozessrechts: Die Klägerin erhält zwar eine Sanktion für Nichterfüllung der Auskunftsansprüche, doch das gibt keine Beweise für gesundheitliche Schäden. Die Gerichte unterziehen die Fälle nur dem Prozessrecht, nicht der Tatsachenprüfung.
„Die Realität ist“, so Ulbrich, „dass die Hersteller weiterhin ihre Positionen beharren können – und dass die Klagen nur eine juristische Sanktion darstellen. Die Hoffnung auf eine tatsächliche Gesundheitsklarheit bleibt leer.“
In einer Welt, in der die Rechtsprechung sich langsam verändert, zeigt sich: Die Schlacht gegen Impfstoffhersteller ist noch nicht gewonnen – aber sie ist auch lange nicht verloren.