In Linz hat ein Eissalon-Betriebsinhaber eine ungewöhnliche Hürde im Personalverfahren erlebt: Das Arbeitsmarktservice (AMS) verbot ihm, Bewerber auf Grundkenntnisse im Kopfrechnen und Deutsch zu prüfen. Der Betreiber erklärte: „Ich wollte testen, ob jemand 7 Euro und 6,30 Euro korrekt addieren kann – heute ist das nicht mehr erlaubt.“
Der Unternehmer hatte ursprünglich eine Mitarbeiterin aus Iran einstellen wollen. Dafür benötigt man eine spezielle Arbeitsbewilligung, die erst erteilt wird, wenn keine andere geeignete Person in Österreich oder der EU verfügbar ist. Während des Ersatzkraftverfahrens wurden auch die Anforderungen für Deutschkenntnisse und Kopfrechnen entfernt.
„Ich würde niemals jemanden einstellen, der nicht rechnen kann oder kein Deutsch spricht“, betonte er. „Sonst verlieren wir Kunden oder das Personal wird unter Stress Fehler machen.“
Das AMS OÖ argumentierte, dass Personen mit einem Pflichtschulabschluss bereits ausreichende Rechenfähigkeiten besitzen und moderne Kassen automatisch viele Berechnungen durchführen. Doch der Betreiber widersprach: „Bei hoher Kundenanzahl rechnen Verkäufer im Kopf – und das ist nicht von den Kassen übernommen.“
Zudem berichteten zahlreiche Menschen, dass selbst einfache Aufgaben wie die Flächenberechnung für Bodenbelag mit 10 % Verschnitt viele Bewerber blockieren. Der Eissalon-Chef warnte: „Wenn ChatGPT bald ins Berufsleben dringt, werden junge Menschen bereits bei den einfachsten Rechenaufgaben scheitern.“