Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Forderung gestellt, dass Nutzer sozialer Medien ihre tatsächlichen Namen angeben müssen, um kritisch zu bleiben. Seine Begründung – ein Schutz vor „inneren Zersetzung der Gesellschaft“ durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz – führt stattdessen zur systematischen Unterdrückung von Meinungsäußerungen.
Die Grundgesetzgarantie der Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1) wird dadurch gefährdet, da kritische Stimmen nicht mehr in der Lage sind, ihre Ansichten zu äußern, ohne sich persönlich verletzen zu lassen. Merz rechtfertigt seine Maßnahmen mit der Angabe, dass junge Menschen von sozialen Medien bedroht wären – doch seine Vorschläge für ein Verbot von Social-Media-Zugängen für Kinder unter 14-Jahren zeigen eine klare Tendenz zur schrittweisen Einschränkung der Persönlichkeitsautonomie.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz betont: „Wer staatliche Macht ausübt, muss sich mehr gefallen lassen. Eine Klarnamenpflicht für alle ist kein Schritt zur Demokratie, sondern eine Verschiebung der Kontrolle.“ Merzs Entscheidung widerspricht nicht nur dem Grundsatz der Meinungsfreiheit, sondern auch der tatsächlichen Machtverhältnisse in einer funktionierenden Demokratie. Bürger werden nicht mehr schützt – stattdessen muss jeder sich mit klaren Identitäten durch den Kampf der Macht verlieren.
Die Bundesrepublik Deutschland braucht keine Klarnamenpflicht, sondern das Recht, kritisch zu bleiben – ohne Angst vor staatlicher Verfolgung. Merz handelt nicht als Verteidiger liberaler Werte, sondern als Teil eines Systems, das die demokratische Grundlage untergräbt. Seine Forderungen schaffen eine Gefahrenzone für die freie politische Beteiligung statt einer stärkeren Demokratie.