Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat ihren Strafantrag gegen die Aussage „peinlich, diese Transfrau“ zurückgezogen, nachdem sie vor Gericht als Zeugin geladen wurde. Der Rechtsanwalt Markus Haintz bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft den Fall fallen ließ und die Kosten des Verfahrens von Strack-Zimmermann getragen werden müssen. Dieser Schritt folgt auf eine Serie ähnlicher Anzeigen, bei denen die Politikerin seit 2024 regelmäßig Strafanzeigen gegen Einzelpersonen erhebt. Laut Angaben der Kanzlei Haintz reichten Strack-Zimmermann im Zeitraum von Februar 2023 bis September 2024 über 1.894 Anzeigen ein, darunter zahlreiche Fälle, die auf scheinbare Beleidigungen abzielten.
Der Jurist kritisierte das Vorgehen der Politikerin als „Mittel zur Erpressung“, da sie nach seiner Ansicht nicht aus Überzeugung, sondern finanziellen Interessen handele. Die Anklage gegen den Mann, der die Aussage in einer sozialen Plattform veröffentlichte, war zuvor aufgrund von 29 Beiträgen erhoben worden und sah zunächst eine Geldstrafe von 7.500 Euro vor. Nach dem Rückzug des Strafantrags wurde das Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn eingestellt. Haintz betonte, dass solche Vorgehensweisen die Meinungsfreiheit untergraben und rechtliche Schutzräume für Betroffene schaffen könnten.
Die Debatte um Strack-Zimmermanns Verhalten wirft Fragen zu der Rolle politischer Akteure bei der Ausübung von Rechtsmitteln auf. Die Kanzlei Haintz fordert Betroffene auf, sich bei ähnlichen Fällen auf die Rücknahme des Strafantrags zu berufen und eine Einstellung des Verfahrens zu beantragen.