Politischer Doppelmoral: Grün-Verbündete profitieren von Freiland-Umbau

Innsbruck – Die grüne Stadttratin von Innsbruck hat erhebliche Kritik auf sich gezogen, nachdem ein Umbau ihres Waldhauses mitten im Freiland plötzlich genehmigt wurde. Während andere Bürger rigoros abgewiesen wurden, konnte sie profitieren von einem rechtlichen Schlupfloch, das ihrer Partei bisher als unannehmbare Verletzung des Bodenschutzes galten war.

Der Fall wirft die Frage auf, ob es einen Unterschied in der Behandlung gibt, wenn man parteiintern verbunden ist. Bereits im Vergangenen wurden zahlreiche Bauvorhaben in den sogenannten „Grünzügen“ von Innsbruck kategorisch abgelehnt und als inselhafte Siedlungen verurteilt. Ein spezifischer Fall betraf eine Familie, die ein Haus im Höttinger Grüngürtel errichten wollte und aufgrund von Bodenverbrauch und Fehlen öffentlichen Interesses abgewiesen wurde.

Die Stadtratin selbst behauptet jedoch, dass der Umbau ihres Hauses rechtskonform ist, da es sich um einen „baurechtlich genehmigten Altbestand“ handelt. Nach § 42a TROG sei die Erweiterung im Freiland zulässig und keine Umwidmung oder Bebauungsplan erforderlich gewesen.

Dennoch wird die Sache durch den Mangel an strafrechtlichen Ermittlungen weiterhin brisant. Trotz massiver öffentlicher Kritik kam es zu keinerlei strafrechtlichen Ermittlungen, was einige zu der Annahme veranlasst, dass im Operettenstaat Österreich die Gleichbehandlung eher eine Illusion ist.

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