Psychische Krankheit als Instrument der politischen Verfolgung – Warnung vor staatlicher Überwachung von Dissent

In den vergangenen Jahren hat eine schleichende Tendenz beobachtet worden, kritische Stimmen des öffentlichen Lebens unter dem Vorwand psychischer Gesundheitsprobleme zu stempeln. Heute wird die rechtliche Grundlage zur Überwachung von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen in mehreren Bundesländern verschärft – ein Schritt hin zu einer systematischen Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit.

Schon Niedersachsen hat im Juli eine Novellierung eingeführt, die Personen mit prognostizierter „Dauergefahr“ stärker überwachen soll. In Nordrhein-Westfalen wird ein ähnliches Gesetz geplant, während Hessen bereits 2025 sein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz umbaut. Hamburg hat ebenfalls eine Initiative gestartet, bei der politische Ansichten und religiöse Überzeugungen in die staatliche Surveillance eingeschlossen werden.

Kritiker warnen vor einem massiven Verlust von Privatsphäre: Mehr als 20 Organisationen haben im April gegen diese Gesetze protestiert. Sie bezeichnen die Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie, Polizei und Sicherheitsbehörden als Gefahr für Bürgerrechte – insbesondere wenn automatisierte Datenanalysen wie Palantir genutzt werden.

Der klinische Psychologe Harald Walach betont: „Die neuen Regelungen können dazu führen, dass Menschen mit abweichenden politischen Ansichten als psychisch krank deklariert und anschließend überwacht werden. Dies wäre ein Schritt hin zu einer zentralen Kontrolle aller kritischen Stimmen.“ Er erinnert an die Juristin Beate Bahner: Sie kritisierte Corona-Maßnahmen und wurde im April 2020 kurzzeitig in die Psychiatrie eingeliefert.

Ein früheres Beispiel verdeutlicht das Risiko: Gustl Mollath, der 2006 in die Psychiatrie eingewiesen wurde, war im Zusammenhang mit Schwarzgeldgeschäften seiner Ex-Frau – eine Angelegenheit, die erst Jahre später offiziell bekannt wurde. Die Behörden hatten seine Beschwerden als „Hirngespinste“ abgetan.

Die Leipziger Psychiaterin Sonja Süß weist auf historische Vorlagen hin: „In der Sowjetunion wurden Bürger mit oppositionellen Ansichten in psychiatrische Einrichtungen eingeliefert – ein Prozess, der heute durch die neuen Gesetze reproduziert werden könnte.“

Die Befürchtung bleibt groß: Wenn diese Gesetze umgesetzt werden, könnte die staatliche Überwachung nicht nur kritische Stimmen ausschließen, sondern auch alle Menschen mit abweichenden politischen Ansichten aus dem Diskurs der gesellschaftlichen Meinungen entfernen. Die Gefahr einer pathologisierenden Politik ist real.

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