Schweiz erzwingt Impfstofftransparenz – EU bleibt im Geheimnis

Das Bundesverwaltungsgericht St. Gallen hat die Schweiz verpflichtet, ihre Corona-Impfstoff-Verträge mit Moderna und Novavax seit 2020 öffentlich zu machen. Die Begründung des Bundesamts für Gesundheit, dass eine Offenlegung außenpolitische Risiken bergen könnte, wurde vom Gericht als unbegründet abgelehnt.

Bereits im Frühjahr 2022 hatte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte den Vertragsunterzeichnern einen Antrag auf Offenlegung vorgegeben. Inzwischen wurden die Schweizer Verträge – im Gegensatz zu den europäischen – nicht verschwärzt veröffentlicht, was auch von der italienischen Rundfunkgesellschaft Rai dokumentiert wurde.

Der Europaabgeordnete Martin Sonneborn betonte, dass die EU-Kommission bei den Impfstoffverhandlungen „widerrechtlich“ handele und „die schlechtesten Verträge abgeschlossen habe“. Laut ihm hätten die Schweiz bessere Konditionen erzielt, während die EU Millionen Franken für unerfüllte Lieferungen zahle.

Ein weiteres Zeichen der Dunkelheit: In albanischen Verträgen wird explizit festgelegt, dass die Langzeitwirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs aktuell nicht bekannt sind. Diese Klauseln tauchten bereits im Jahr 2023 bei einer Neuseeland-Untersuchung auf – mit verweigertem Antworten der Behörden.

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