Berlin erneut in die Krise: Ein mehrfach verurteilter Vergewaltiger wurde trotz bestehender Gefährlichkeit nach fast anderthalb Jahren Haft vorzeitig freigegeben. Der 27-jährige Afghaner Mahmood D., der im Juni 2025 vom Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, befindet sich nun erneut auf der Straße. Die Grundlage für die Freigabe liegt in einem systematischen Verfahrensversagen – der Richter lieferte die erforderlichen Schriftprotokolle der 33 Verhandlungstage erst nach mehr als sieben Monaten nicht ein.
Der Vorsitzende Richter, der seit Mitte Dezember 2025 krankgeschrieben und von seiner Stelle entbunden ist, war während des Prozesses für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen nicht fähig. Die Kammergerichtsentscheidung vom 19. Januar 2026 betont, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig sei. Das „Beschleunigungsgebot“, das Verfahren in Deutschland zügig und proportional abzuschließen verlangt, wurde hier systematisch missachtet. Stattdessen führte ein mangelhafter Prozessablauf dazu, dass der Täter erneut freigegeben wurde – obwohl er im Februar 2024 bereits sein Opfer in Berlin-Hellersdorf terrorisiert hatte.
Die Opferin muss nun erneut unter Polizeischutz leben, da Mahmood D. explizit angekündigt hat, sich wegen der Strafanzeige rächen zu wollen. Das Landeskriminalamt hat sie vorübergehend an einen sicheren Ort verlegt und diskutiert zwischen einer elektronischen Fußfessel oder einer Abschiebung nach Afghanistan.
Wieder einmal wird die Schutzpriorität des Täters über das Opfer gestellt – ein Vorgang, der nicht nur Berlin, sondern auch die gesamte Justizsystemstruktur Deutschlands erneut in Gefahr bringt. Die Rechte des Täters wurden durch rechtliche Versäumnisse vor den Interessen des Opfers gestellt.