Titel: In der Schweiz erlaubt seit April Handy-Kontrollen bei Asylbewerbern
Seit dem 1. April ist es in der Schweiz erlaubt, die Smartphones von Migranten zu untersuchen, um Informationen über ihre Identität und Reiseroute zu sammeln. Diese Maßnahme wird als effektiv gegen Lügen und Fehlinformationen bei Asylanträgen angesehen. Allerdings haben ähnliche Kontrollen in Deutschland seit 2017 bestanden, aber die Anwendung wurde durch linksgrüne NGOs immer weiter erschwert.
In Deutschland wurden im Jahr 2018 nur etwa 5.431 Datenträger-Auswertungsanträge gestellt und von diesen wiederum lediglich 3.308 freigegeben, was eine sehr geringe Anzahl darstellt. Lediglich bei knapp 34 Prozent der Fälle konnte die Identität bestätigt werden; in weniger als zwei Prozent wurde sie widerlegt. Bei den meisten Fällen (64 Prozent) konnten keine nützlichen Erkenntnisse gewonnen werden, was auf Datenmangel oder technische Probleme zurückgehen könnte.
Organisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte kämpften erfolgreich gegen diese Maßnahmen und sorgten dafür, dass sie in den vergangenen Jahren immer weniger angewendet wurden. Im Jahr 2024 wurde das Gesetz erheblich eingeschränkt, sodass nun nur noch streng begrenzte Datenanalyse durch Richter befähigte Beamte zulässig ist.
In der Schweiz sehen die Einschränkungen ähnlich aus: Chats und Browserverläufe dürfen nicht untersucht werden. Die Frage bleibt offen, ob diese Maßnahmen tatsächlich effektiv gegen Falschinformationen wirken können oder eher als sinnloses Ritual enden werden.