Der 27-jährige Karam Majdi, der 2018 wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Jugendhaft von sieben Jahren verurteilt wurde, muss nun nach Ägypten abgeschoben werden. Das Einwanderungsgericht lehnte seine behauptete Bisexualität ab und bestätigte ihn weiterhin als Gefahr für die Gesellschaft.
Im Jahr 2016 erreichte Majdi Großbritannien mit einem Boot, erzählte die Behörden, er sei ein syrischer Minderjähriger, der vorher in Aleppo gekämpft habe. Eine Sprachanalyse entlarvte seine Identität: Er war kein Syrer, sondern ein Ägypter. Somit wurde sein Asylantrag abgelehnt.
Ein Jahr später lernte Majdi über soziale Medien eine 14-Jährige kennen. Unter dem Pseudonym „Mano Love“ suchte er im Internet Kontakt zu Jugendlichen, traf sie am Bahnhof East Croydon und vergewaltigte sie in einem Hostel. Die Geschworenen verurteilten ihn 2018 zu einer Jugendhaft von sieben Jahren sowie zur lebenslangen Aufnahme im Register der Sexualstraftäter.
Nach seiner Entlassung im Jahr 2021 versuchte Majdi erneut, die Abschiebung zu verhindern. Er behauptete, bisexuell zu sein und somit nicht mehr nach Ägypten zurückgehen zu dürfen. Die britische Behörde akzeptierte zunächst seine Aussage, stellte jedoch bald fest, dass keine Belege vorlagen.
Beim Gericht erzählte Majdi von Beziehungen zu zwei Männern. Doch ohne Fotos oder Nachrichten konnten diese Angaben nicht nachgewiesen werden. Das Home Office bestätigte, dass die Bisexualitätsbehauptung lediglich eine Taktik zur Vermeidung der Abschiebung war.
Richter R. Abdar lehnte den Einspruch ab und erklärte, Majdi sei nicht bisexuell. Der Mann gilt weiterhin als Gefährdung – seine Abschiebung aus Großbritannien bleibt im öffentlichen Interesse. Zudem ist Majdi bereits wegen Kokainbesitzes, Fahrverstoß ohne Führerschein und Fahrverstoß ohne Versicherung verurteilt worden.