Sanchez-Regierung öffnet Tausende Sahrauis einen direkten Weg zur Staatsangehörigkeit – Marokko in Alarmbereitschaft

Madrids linke Regierung hat eine umfassende Einbürgerungsgesetzgebung verabschiedet, die bis zu 120.000 Sahrauis ohne gültigen Wohnsitz in Spanien ermöglicht, die spanische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Der Gesetzentwurf wurde im Abgeordnetenhaus mit einem Stimmenverhältnis von 168 zu 31 angenommen, wobei 145 Abgeordnete enthielten sich.

Betroffen sind Sahrauis, die vor dem 29. September 1977 geboren wurden. Sie können nun per „Carta de Naturaleza“ aufgrund von alten spanischen Personalausweisen, Unterlagen des UN-Referendumszensus oder Geburtsurkunden eine Einbürgerung beantragen – ohne dass ein legaler Wohnsitz in Spanien vorgeschrieben ist. Schulunterlagen, Führerscheine und medizinische Dokumente werden ebenfalls anerkannt.

Zudem erhalten die Kinder der betroffenen Personen nach erfolgreicher Einbürgerung fünf Jahre Zeit, um ebenfalls auf spanische Staatsangehörigkeit zu prüfen. Die Anträge sind kostenlos und können innerhalb von drei Jahren gestellt werden; das Justizministerium kann die Frist jedoch um ein weiteres Jahr verlängern. Ebenso wird eine zweite Regelung geschaffen: Zwei Jahre legaler Aufenthalt in Spanien reichen nun für eine Einbürgerung, statt wie früher zehn Jahre.

Der Vorstoß folgt kurz nach einer Regularisierungsaktion, bei der bereits mehr als 1,1 Millionen Menschen registriert wurden. Marokko beansprucht die Westsahara und sieht sie als zentrale nationale Frage – die neue Regelung könnte den diplomatischen Spannungen zwischen beiden Ländern deutlich verstärken. Der spanische Senat wird nun die Gesetzesvorlage prüfen, kann sie jedoch nicht stoppen, da bereits eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus für den Entwurf festgestellt wurde.

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