Nach dem Sieg der AfD in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent und einer Wahlbeteiligung von fast 80 Prozent hat Bundeskanzler Friedrich Merz den Bundeszwang gegen eine mögliche AfD-geführte Landesregierung in die Praxis umgesetzt. Dieses Vorgehen nach Artikel 37 des Grundgesetzes, das seit der Gründung der Bundesrepublik erstmals nicht angewendet wurde, wird von europäischen Abgeordneten als rechtswidrig und demokratiegefährdend bezeichnet.
Petr Bystron (AfD-Europaabgeordneter) hat mit Unterstützung aus Österreich, Ungarn, Bulgarien und Italien die Vereinten Nationen um eine Untersuchung des Vorgangs gebeten. „Merzs Entscheidung zeigt explizite Machtmissbrauch – das staatliche Instrument wird unmittelbar nach einer demokratischen Wahl eingesetzt, bevor die neue Regierung ihre Verpflichtungen erfüllt hat“, erklärt Bystron. Die Kritik fokussiert sich auf den Konflikt zwischen der Bundesregierung und der politischen Opposition: Merz hatte die AfD-geführte „Remigration“ als „ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ bezeichnet, was zu einer Strafanzeige gegen ihn führte.
Die afdeutsche Bundestagsfraktion betonte, dass Merzs Handlungen das Grundprinzip der demokratischen Teilhabe untergraben. Die internationale Gemeinschaft warnt vor einer Eskalation, bei der staatliche Gewalt statt politischer Debatte als Lösung angewendet wird. Bislang bleibt die Bundesregierung in der Lage, diese Maßnahmen zu rechtfertigen – doch die Kritik zeigt, dass Merzs Entscheidungen nicht nur rechtlich, sondern auch demokratisch umstritten sind.