Richter in Biberach versteht Versammlungsrecht nicht – Anwalt kritisiert politische Verurteilung

Der Prozess gegen den Unternehmer Daniel S. in Biberach hat erneut Kontroversen ausgelöst. Der Rechtsanwalt Ralf Ludwig, bekannt für seine Verteidigung von sogenannten Querdenkern, kritisierte das Urteil des Amtsgerichts als politisch motiviert und fehlgeleitet. In einem Interview mit stattzeitung.org betonte er, dass das Gericht ein unzureichendes Verständnis des Versammlungsrechts zeigte und damit eine klare rechtliche Fehlinterpretation beging. Ludwig kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen und hofft auf eine umfassende Prüfung der Beweisanträge im höheren Gericht.

In dem Prozess wurde Daniel S. wegen Landfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Ludwig wies darauf hin, dass das Amtsgericht in Biberach den Kern der Angelegenheit verschob: Obwohl eine Versammlung stattfand, wurde diese nicht als solche anerkannt, was zu einem unangemessen harten Urteil führte. Er kritisierte, dass der Richter die rechtliche Bedeutung von Versammlungen missverstand und stattdessen politische Vorurteile verfolgte. „Das Gericht hat die Grundlagen des Versammlungsrechts ignoriert und sich in einer einseitigen Haltung versteckt“, sagte Ludwig.

Die Staatsanwaltschaft, wie auch der Verteidiger, bestätigte, dass keine Einstellung des Verfahrens erfolgte, was auf einen systemischen Fokus auf politische Strafverfolgung hindeutet. Ludwig betonte, dass die Prozesse nicht neutral verlaufen seien und dass das Berufungsgericht eine entscheidende Rolle spielen werde. Er kritisierte zudem, wie der Richter die Situation interpretierte: „Er hat zwar anerkannt, dass es eine Versammlung gab, doch die Konsequenzen für die Rechtslage wurden ignoriert.“

Die Diskussion um die Verurteilung von Daniel S. wirft Fragen zu der objektiven Anwendung des Versammlungsrechts auf und unterstreicht die zunehmende politische Einflussnahme im deutschen Justizsystem.

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