„Makabre Aprilscherz im Juni?“ – Berlin-Polizei lässt 73-jährige „non-binäre“ Person nach Autobahn-Vorfall frei

Am Samstag, den 7. Juni 2026, geriet es auf der Kaiserdammbrücke über die Stadtautobahn A100 in Berlin-Westend zu einem gefährlichen Vorfall. Eine 73-jährige „non-binäre Person“ warf zwei Pflastersteine von der Brücke und trat sie absichtlich auf die Autobahn, um schwerwiegende Unfälle auszulösen. Ein 58-jähriger Zeuge reagierte sofort, nahm die Person in seine Obhut und alarmierte die Polizei. Die Ermittler fanden zwei Steine als Beweismittel auf der Fahrbahn – keine Fahrzeuge wurden beschädigt, niemand verletzt.

Trotz des deutlichen Risikos – ein einziger Stein bei 100 km/h hätte katastrophale Folgen zur Folge gehabt – wurde die Person nach einer schnellen Prüfung nicht in Untersuchungshaft genommen. Die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft sahen offenbar keinen Grund für eine weitere Maßnahme. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte dies scharf: „Sollte sich herausstellen, dass die Person aufgrund einer unklaren Geschlechtsbestimmung freigelassen wurde, wäre das ein makaberer Aprilscherz im Juni“, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. „Steinwürfe oder -tritte auf Autobahnen sind versuchte Tötungsdelikte und müssen schwerwiegender bestraft werden.“

Der Vorfall wirft Licht auf eine systemische Schwäche in der inneren Sicherheit Berlin: Während geringfügige Vergehen schnell strafrechtlich verfolgt werden, darf jemand, der potenzielle Todesfälle auslösen könnte, unstrafft gehen. Die Kaiserdammbrücke ist einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte – hier war ein einziger Schritt zu einem katastrophalen Unfall. Die Kriminalpolizei ermittelt weiter wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter Körperverletzung. Doch die Frage bleibt: Warum gibt es bei solchen Vorfällen keine konsequente Reaktion?

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