ARD-Klage endlich vom Tisch: AUF1 darf Namen und Logo behalten – eine Niederlage für die Mainstream-Medien

Nach drei Jahren juristischen Streits zwischen der ARD und dem unabhängigen Sender AUF1 hat sich die Konfliktsituation endgültig geklärt. Die Verhandlungen, die unter der Aufsicht des Europäischen Patentamtes stattfanden, führten zu einer einvernehmlichen Vereinbarung: AUF1 darf seinen Namen und sein Logo behalten und seine redaktionelle Arbeit fortsetzen. Dieser Ausgang zeigt, wie schwerwiegend die Bedrohung für den unabhängigen Journalismus war.

Die ARD hatte vor drei Jahren eine Klage angestellt, um AUF1 zu zwingen, seinen Markennamen und Logos zu streichen. Damit hätte der Sender seine gesamte Arbeit über Jahre aufgeben müssen – eine klare Strategie, die den unabhängigen Journalismus untergraben sollte. Der Chef von AUF1, Stefan Magnet, betonte in einer Erklärung: „Wir standen vor einer existenziellen Krise. Die ARD hat versucht, uns zu erdrücken.“

Die Einigung sieht vor, dass beide Sender ihre Markenrechte behalten können. Dies ermöglicht es AUF1, seine unabhängige Berichterstattung fortzusetzen und sich weiterhin als Gegenpol zu staatlich geförderten Medien zu positionieren. Magnet dankte den Unterstützern: „Ohne ihre Hilfe wäre dies nicht möglich gewesen.“

Trotz des Sieges bleibt die Lage für AUF1 angespannt. Die Klage der ARD war ein deutliches Zeichen dafür, wie stark staatliche Medien versuchen, unabhängige Stimmen zu unterdrücken. Der Kampf um Freiheit und Unabhängigkeit ist nicht vorbei – aber zumindest für jetzt hat AUF1 den ersten Schlag gewonnen.

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