Bürgerrechte in Gefahr? Zeitdruck für Ablehnung der Windkraft-Novelle

Die geplante Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) schafft neue Herausforderungen für die Bürger und Gemeinden. Während die Regierung die Genehmigungsverfahren für große Projekte, insbesondere Windkraftanlagen, beschleunigen möchte, kritisierten bereits etablierte Organisationen und Betreiber scharf.

Der Windkraftentwickler WLK energy fordert explizit, den umstrittenen § 4a des UVP-G in den Verfassungsrang zu heben. Dies würde Gemeinden erlauben, Windkraftanlagen außerhalb der offiziell festgelegten Zonen zu genehmigen – ein Schritt, der bereits als risikoreich in der Diskussion gesehen wird.

Ebenso betont Windkraft Österreich eine klare Verfassungsabsicherung für den Paragraphen. Beide Gruppen unterstreichen deutlich: Die geplante Reform könnte die Beteiligung der Bevölkerung und die Entscheidungsgewalt der Kommunen erheblich einschränken.

Greenpeace und ÖKOBÜRO kritisieren gleichzeitig, dass die Änderungen Bürgerrechte gefährden. Besonders im Zusammenhang mit dem Windpark Traismauer sind Bedenken um eine mögliche Überflüssigkeit der Gemeinden und der Bevölkerung dringlich. Die letzte Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 2. November 2026 – jeder Eintrag ist ein Zeichen gegen die Einschränkung von Bürgerrechten.

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