Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Holocaust-Verharmlosungsfall

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 65-Jährigen wegen Volksverhetzung bestätigt, der ein Bild des Eingangstors von Auschwitz mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ auf Facebook veröffentlicht hatte. Das Gericht erachtete das Bild als geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden und das Holocaust-Unrecht zu relativieren.

Der Rechtsanwalt Markus Haintz kritisiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs als willkürlich und bedrohlich für die Meinungsfreiheit. Er betont, dass staatstreue Aktivisten oft unbehelligt bleiben, während Kritiker strafrechtlich verfolgt werden.

Das Landgericht Köln hatte ursprünglich das Urteil gefällt, da es wegen der besonderen Bedeutung des Falls direkte Anklage erhoben hatte. Der Bundesgerichtshof ist für Revisionsbeschwerden zuständig.

Haintz fordert die Abschaffung von § 130 Abs. 3 StGB, welcher Strafen für Verharmlosung von NS-Verbrechen vorsieht, und kritisiert das willkürliche Ermitteln gegen Oppositionelle.

Back To Top