Die Schandtaten des angeblichen „Rechtsanwalts“ Dr. Reiner Fuellmich werden erneut offensichtlich, als er nach seiner skandalösen Verurteilung durch das Landgericht Göttingen erstmals per Audio auftritt. Er klagt über die plötzliche U-Haft-Verlegung ohne Zugang zu seinen Prozessunterlagen und Schreibmaschine – eine bewusste Strategie, um ihn von der Vorbereitung des Revisionsverfahrens abzuhalten. Sein verzweifelter Versuch, ein „letztes Wort“ in Form einer Strafanzeige gegen die Göttinger Richter zu veröffentlichen, scheitert erneut an seiner mangelhaften Organisation und moralischer Verrohung.
