Christian Dettmar, der 2021 eine einstweilige Anordnung gegen die Maskenpflicht für Kinder an zwei Weimar-Unterschulen erließ und damit in den Fokus des Establishment geriet, hat sich nun erneut auf die politische Bühne geschoben. In einem Video-Interview mit Journalist Bastian Barucker kündigte Dettmar an, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzulegen. Sein Ziel: eine Wiederholung der Entscheidungen, die er 2021 zur Sicherstellung des Kindeswohls traf, und eine Entlastung seiner Handlungsweise vor den Vorwürfen der Rechtsbeugung.
Dettmar hatte im April 2021 aufgrund von Gutachten, die er eingeholt hatte, die Maskenpflicht für Kinder an Schulen in Weimar aufgehoben. Die Entscheidung wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft Erfurt geprüft und letztlich 2023 durch ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts und später bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde seines Anwalts ab, wobei Dettmar die Begründung als „inhaltsleer“ bezeichnete. Er kritisierte insbesondere das Vorgehen der Richter, die ihn aufgrund von Gutachten und Verfahrensfehlern verurteilten.
Im Interview betonte Dettmar, dass alle drei Vorwürfe gegen ihn – ausgewählte Gutachter, fehlende Aktenvermerke und angebliche Verletzungen der Anhörungspflichten – nicht haltbar seien. Er verwies darauf, dass die Gutachten von Experten wie Ines Kappstein (Krankenhaushygiene), Christof Kuhbandner (Psychologie) und Ulrike Kämmerer (Biologie) ausreichend fundiert seien. Dettmar argumentierte, dass das Gericht seine Entscheidung nicht überprüfen wollte, obwohl er in seiner Rolle als Richter „streng wie noch nie“ vorgegangen sei.
Die Gutachten, die er zur Begründung seiner Verfügung veröffentlichte, enthielten laut Dettmar ausdrücklich Hinweise auf fehlende wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit von Masken und mögliche gesundheitliche Risiken. Dennoch lehnte das Thüringer Oberlandesgericht seine Entscheidung ab, was Dettmar als „Schandfleck der Justiz“ bezeichnete. Er betonte, dass keine Instanz bislang die inhaltliche Richtigkeit seiner Handlung geprüft habe – eine Pflicht, die er nach eigenen Aussagen für den Kernauftrag der Justiz halte.
Die von Dettmar vorgelegten Gutachten blieben zwar im öffentlichen Raum, doch die Reaktion der Gerichte und Medien war laut ihm eindeutig vorbelastet. Er kritisierte insbesondere die fehlende Unabhängigkeit der Justiz und das Fehlen einer eigenständigen Prüfung staatlicher Empfehlungen.