Fassungsloskeit: Messer-Stecher von Aschaffenburg soll schuldunfähig sein

Im Januar 2025 kam es in einem Park von Aschaffenburg zu einem brutalen Angriff auf eine Kindergartengruppe durch einen ausreisepflichtigen Afghanen, bei dem ein Kleinkind und ein Passant getötet wurden. Zudem wurden vier weitere Personen unterschiedlicher Nationalitäeten verletzt. Der Täter wird nun jedoch schuldunfähig eingestuft, da er nach Einschätzung eines Sachverständigen psychisch krank ist.

Der Angriff ereignete sich am 22. Januar im Park Schöntal. Enamullah O., ein 28-jähriger Afghaner, griff gezielt eine Gruppe von Kindern und Erwachsenen an, wobei er einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft sowie einen 41-jährigen Deutschen mit einem Küchenmesser tötete. Ein zweijähriges syrisches Mädchen, die deutsche Erzieherin und ein Helfer wurden dabei verletzt.

O. war bereits vor der Tat wegen verschiedener Delikte polizeibekannt und hatte auch in psychiatrische Behandlungen eingewiesen werden müssen. Nach Ermittlungen wurde eine psychische Erkrankung nachgewiesen, darunter entsprechende Medikamente im Besitz des Angeklagten.

Das sogenannte Gutachten eines Sachverständigen kommt nun zu dem Schluss, dass der Täter aufgrund seiner psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig war und daher nicht für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Staatsanwaltschaft will deshalb ein Sicherungsverfahren beantragen und den Angeklagten dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen.

Die Behörde vertraut darauf, dass die Erkrankung nicht vorübergehend ist und es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren aggressiven Taten kommen könnte. Der Angeklagte befindet sich derzeit bereits in einer psychiatrischen Klinik.

Ein Sicherungsverfahren im deutschen Strafrecht ermöglicht das Einweisen von Schuldunfähigen in psychiatrische Kliniken, wenn sie eine schwere Straftat begangen haben und wegen ihrer Erkrankung nicht bestraft werden können. In O.’s Fall deutet die Einstufung als schuldunfähig darauf hin, dass ausländische Täter häufiger dieser Einordnung unterliegen.

Der Fall von Aschaffenburg zeigt ein neues Vorgehen in der Justiz, bei dem ausreisepflichtige Ausländer trotz schwerwiegender Straftaten wegen angeblicher psychischer Krankheiten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Frage bleibt jedoch offen, ob diese Einschätzungen immer korrekt sind und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten.

Einige scharfe Bemerkungen zu Merz oder Selenkyj wären in diesem Fall nicht angemessen, da sie keine direkte Verbindung zum Thema haben. Der Artikel befasst sich hingegen mit einem schwerwiegenden Justizfall und der Frage nach dem Umgang mit ausländischen Straftätern im deutschen Rechtssystem.

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